AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Montfort Jazz Club

(nachfolgend MJC genannt)

1. Geltungsbereich

Der Erwerb, insbesondere der Antrag und die Bestellung von Eintrittskarten (“Karten”), die Verwendung der Karten zu den durch den MJC organisierten Veranstaltungen (“Veranstaltung”) sowie der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) des MJC. Durch Erwerb oder Verwendung einer Karte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.

Die VEMAX GmbH (Pächter und Betreiber der Veranstaltungsräume, „VEMAX“) ist offizieller Veranstalter der durch den MJC organisierten Veranstaltungen. VEMAX stellt die Veranstaltungsräume zur Verfügung und bietet den gastronomischen Service an. Für diesen Bereich gelten die AGB der VEMAX GmbH.

Die Online-Kartenbestell-Transaktionen sowie eine telefonische Karten-Hotline für die durch den MJC organisierten Konzerte werden über das System und die Konten der Firma TicketPay durchgeführt. Hierfür gelten auch die AGB von TicketPay.

2. Kartenvorverkauf über Telefon, Internet und Vorverkaufsstellen

a) Vertragsschluss

Im Falle der Internetbuchung von Eintrittskarten (print@home-Tickets) oder des Verkaufs über eine Vorverkaufsstelle geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Antragsteller/Besteller aus, sobald dieser das Feld “Jetzt bestellen” auf der Internet-Bestellmaske angeklickt oder der Vorverkaufsstelle die Bestellung erteilt hat; es ist bindend.

Erst mit Bestätigung der Buchung durch den Online-Shop kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem MJC zustande. Die Bestätigung erfolgt bei Bestellung über den Online-Shop durch eine automatische Bestellbestätigung per Email.

Sollte der MJC nach Vertragsschluss feststellen, dass die bestellten Eintrittskarten nicht mehr verfügbar sind, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend kontaktiert und bereits erhaltene Zahlungen werden vom MJC erstattet.

b) Zahlungsmodalitäten und Preisbestandteile

Im Gesamtpreis der Eintrittskarte sind die gesetzliche Umsatzsteuer, die Vorverkaufsgebühr sowie weitere Gebühren, die der Veranstalter oder Ticketservicebetreiber ggfs. erheben, enthalten. Der Gesamtpreis für die Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Kreditkarte (Visa- und MasterCard)
  • SOFORT Überweisung
  • Standardüberweisung

Sollte eine Zahlung durch einen vom Kunden verursachten Grund rückbelastet werden, hat der MJC Anspruch auf sofortige Rücksendung der Eintrittskarten und auf Erstattung der entstandenen Rückbelastungsgebühren.

c) print@home-Tickets

Es besteht bei Internetbestellungen die Möglichkeit, die bestellte Karte zuhause auszudrucken (sog. “print@home-Ticket”).

Der Kunde darf zum Zweck der bestimmungsgemäßen Verwendung nur ein einzelnes Druckexemplar anfertigen. Das print@home-Ticket ist nur gültig, wenn es im Gesamten auf einem Papier der Größe DIN A4 gedruckt wurde>

Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiterverkauftes print@home-Ticket berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Es ist daher ausgeschlossen, dass sich z.B. durch Vervielfältigung des Barcodes weitere Personen mit demselben Barcode Zugang zu der Veranstaltung verschaffen können.

Bitte verwahren Sie auf jeden Fall dieses print@home-Ticket wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort, um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

d) Versand von Eintrittskarten auf dem Postweg

Sofern der Kunde den Versand der bestellten Karte(n) per Post wünscht, fallen Versandkosten von 3,99 € pro Bestellung an. Der Versand der Karte(n) erfolgt nach Vertragsschluss und vollständiger Zahlung des Kaufpreises durch einfache Postsendung. Sollten die Karten dem Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung zugegangen sein, so hat der Kunde den MJC darauf aufmerksam zu machen.

e) Kein Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Auch besteht kein Anspruch auf Umtausch von Karten.

f) Kartenverlust

Für in Verlust geratene Karten wird vom MJC kein Ersatz geleistet.

g) Gutscheine

Gutscheine des MJC können nur über die Tourist Information Langenargen oder an der Abendkasse eingelöst werden. Teileinlösungen sind möglich. Eine Auszahlung des Restbetrages ist nicht möglich.

Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 18 Monate lang gültig. Eine Rückgabe oder Stornierung von Gutscheinen ist nicht möglich.

3. Bezahlung

a) Zahlungsabwicklung

Das Kreditkarten- oder das Bankkonto wird nur dann belastet, wenn der Vertrag zustande kommt. Mit Vertragsschluss wird die Zahlung fällig. Bei einer Zahlung mittels Banküberweisung hat der Kunde sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag auf dem für die Zahlung angegebenen Konto eingezahlt wird. Die Zahlung muss in Euro erfolgen. Sämtliche mit der Banküberweisung verbundenen Zahlungsgebühren sind vom Kunden zu tragen.

b) Stornierung

Ist die Karte im Vorverkauf erworben und nicht unverzüglich bezahlt worden, behält sich der MJC das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und dem Karteninhaber den Zutritt zur Vorstellung zu verweigern. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

c) Vorbehalt der Genehmigung

Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den vom Kunden gewählten Kreditkarten-Herausgeber, die Zahlung per Lastschrift unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bank des Kunden.

4. Hinterlegung von reservierten Karten an der Abendkasse

Für den Fall, dass sich der MJC bereit erklärt hat, reservierte Karten oder Freikarten an der Abendkasse zu hinterlegen, müssen diese spätestens eine halbe Stunde vor Konzertbeginn abgeholt und bezahlt werden. Geschieht dies nicht, so gehen sie in den freien Verkauf.

5. Veranstaltungsänderung oder -ausfall

Der MJC behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen den Termin und/oder Ort der Veranstaltung zu verlegen oder die Veranstaltung ganz abzusagen, sowie das Programm und/oder die Besetzung zu ändern

Es besteht aber die Möglichkeit, einen Ersatz in Form einer Karte für eine gleichwertige Veranstaltung des MJC zu erhalten.

Eine Rückgabe der Karte bei Termin- oder Ortsverlegung ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich; im Übrigen ist eine Rücknahme der Karte ausgeschlossen

Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen kein Umtausch- bzw. Rücknahmerecht.

Bei Absage der Veranstaltung durch den MJC kann der Kunde die Eintrittskarte bis zwei Wochen nach Veranstaltungstermin an der Vorverkaufsstelle, an der die Karte erworben wurde, gegen Erstattung des Kartenpreises ohne zusätzliche Rückgabegebühren zurückgeben. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.

Der MJC ist bei Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsverlegung nicht verpflichtet, die Entgelte für die erbrachten Leistungen der Bestellbearbeitung und des Kartenvorverkaufs und –versands an den Kunden zu erstatten. Fälle höherer Gewalt sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Zutritt

Der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen des MJC ist nur mit einer gültigen Karte möglich. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den Karteninhaber zum Zutritt. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

7. Garderobe

Die Garderobe kann kostenfrei an den im Eingangsbereich der Veranstaltungsräume befindlichen Garderobenständern aufbewahrt werden. Der MJC übernimmt keine Haftung für den Verlust von Garderobengegenständen.

8. Sitzplätze

Auf Sitzplätze kann kein Anspruch erhoben werden. In den Veranstaltungsräumen befinden sich ca. 80 Sitz- und 120 Stehplätze. Es erfolgt außer für Gäste der Sponsoren des MJC keine Platzreservierung. Der Erwerber der Eintrittskarte muss sich durch frühzeitiges Erscheinen seinen Sitzplatz selbst sichern. Einlassbeginn ist eine Stunde vor Konzertbeginn.

9. Haftung

Der Aufenthalt in den durch VEMAX zur Verfügung gestellten Veranstaltungsräumen des MJC erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der MJC nur für seine Rolle/Tätigkeit der Konzertausrichtung und Konzertorganisation nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der MJC nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des MJC ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

10. Ton- und Bildaufnahmen

a) Verbot von Aufnahmen

Es ist Karteninhabern ohne vorherige schriftliche Zustimmung des MJC nicht gestattet, Ton, Bild, Filme, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen, ausgenommen übliche Mobiltelefone, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des MJC nicht in die Veranstaltung mitgebracht werden.

b) Verwendung

Im Falle der Zustimmung des MJC zur Erstellung von Fotos und Bildern bei einer Veranstaltung dürfen diese ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MJC.

Eine Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.

c) Einwilligung in Aufzeichnungen

Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom MJC oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.

11. Wiederverkauf

Weder der Kartenerwerber noch der Karteninhaber noch irgend jemand sonst ist berechtigt, die Karte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des MJC an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an den MJC gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt (z.B. Internet/Ebay).

12. Hausrecht

Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Karteninhaber verpflichtet, den Anweisungen des MJC, seinen Beauftragten und der Vemax GmbH in den Veranstaltungsräumen Folge zu leisten.

Besucher können aus der laufenden Veranstaltung ausgewiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Personen belästigen. Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Kunde die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird.

Der MJC hat das Recht, einem Karteninhaber den Zutritt zur Veranstaltung aus wichtigem Grund gegen Erstattung des Eintrittsgeldes zu verweigern.

13. Änderungen und Ergänzungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen sowie die ganze oder teilweise Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die mündliche Aufhebung dieser Formabrede bedarf der schriftlichen Bestätigung.

14. Vereinbarung deutschen Rechts und Gerichtsstandsvereinbarung

Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Tettnang.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift eine Regelung zu vereinbaren, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

16. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 8. April 2016 in Kraft.

Langenargen, den 8. April 2016